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Kosten

Das Heimentgelt für die stationäre Pflege setzt sich aus vier verschiedenen Positionen zusammen; dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, dem Investitionskostenanteil sowie der Ausbildungsumlage. Für Bewohner und Bewohnerinnen mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie sich Ihre monatlichen Kosten bei uns zusammensetzen. Wir sind Ihnen ebenfalls gerne bei der Beantragung auf Hilfe zur Pflege oder bei der Beantragung eines Pflegegrads behilflich.

PflegegradPflegebedingter AufwandUnterkunft + VerpflegungInvestitions-

kosten + Ausbildungsumlage

TagessatzMonatsbetrag

(x 30,42)

Zuzahlung der PflegekasseZuzahlung des Bewohners
kein41,16 €28,75 €15,53 € + 1,79 €87,23 €2.653,53 €2.653,53 €
141,16 €28,75 € 15,53 € + 1,79 €87,23 €2.653,53 €bis zu 125 €2.528,53 €
255,64 €28,75 € 15,53 € + 1,79 €101,71 €3.094,01 € 770,00 €2.324,01 €
371,82 €28,75 € 15,53 € + 1,79 €117,89 €3.586,21 €1.262,00 €2.324,21 €
488,68 €28,75 € 15,53 € + 1,79 €134,75 €4.099,09 €1.775,00 €2.324,09 €
596,24 €28,75 € 15,53 € + 1,79 €142,31 €4.329.07 €2.005,00 €2.324,07 €
Bei vollstationärer Pflege gibt es eine über die Pflegegrade hinweg einheitliche hohe Zuzahlung vom Pflegesatz in der Pflegeeinrichtung (pflegebedingter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil [EEE]). Dieser beträgt 30,33€ täglich bzw. 922,72 € pro Kalendermonat.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten neben dem sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil nach dem Gesetz auch weiterhin vom Bewohner selbst zu tragen sind.
In den Pflegesätzen ist nach § 84 SGB XI eine tägliche Ausbildungsvergütung von 0,29 € enthalten.
Der Lebensmittelaufwand ist Bestandteil der Verpflegung und beträgt täglich 5,70 €.
Bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen werden ab dem 4. Tag 25 % der Kosten für den pflegebedingten Aufwand sowie Unterkunft und Verpflegung vergütet.
Gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Wichtiger Hinweis:

Bei Verhinderungspflege nach §39 SGB XI wird von den Pflegekassen bei den Pflegegerade 2-5 der pflegebedingte Aufwand übernommen, so dass die Zuzahlung pro Tag 46,11€ beträgt. Bei Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI werden bei den Pflegegraden 2-5 außerdem 90 % der Investitionskosten durch das Kreissozialamt Dithmarschen übernommen, sodass die Zuzahlung pro Tag 32,14 € beträgt. Für den Pflegegrad 1 gibt es keine Zuschüsse. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit beim zuständigen Kreissozialamt Pflegewohngeld bzw. Grundsicherung zu beantragen. Beachten Sie hier auch bitte die Informationen aus der Informationsmappe. Unsere Angestellten in der Verwaltung sind Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.